Ermäßigungen, Pendler, Schüler & Lehrlinge, Studenten

Tarife

Alle Infos auf einen Blick


Alles auf einen Blick

Tarife

Ermäßigungen, Pendler, Schüler & Lehrlinge, Studenten

Tarifbestimmungen

In den Tarifbestimmungen werden sämtliche Fahrkartenangebote der Kärntner Linien beschrieben.

Tarife

Die Kärntner Linien bieten Ihren Kunden eine Auswahl an Fahrkarten an, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst sind.

Ermäßigungen

Für viele Personengruppen gelten ermässigte Fahrpreise.


Pendler

Pendler oder Pendlerinnen sind Personen, die regelmäßig ihre Fahrstrecke zum Arbeitsplatz zurücklegen.

Schüler & Lehrlinge

Jede/r ordentliche Schüler/In und Lehrling unter 24 Jahre, welcher in Kärnten den Hauptwohnsitzung und/oder die Ausbildungsstätte hat, hat Anspruch zur Beförderung im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt.

Studenten

Studenten bis zu ihrem vollendeten 24. Lebensjahr erhalten für Fahrten zwischen dem Wohnort und dem regulären Standort der Bildungseinrichtung Monatskarten zum ermäßigten Studentenpreis.


Tarifbestimmungen


Icon
Tarifbestimmungen

Gültig ab 1. November 2023




In den Tarifbestimmungen werden sämtliche Fahrkartenangebote der Kärntner Linien beschrieben. Gleichzeitig werden auch alle Begriffsbestimmungen, allfällige Bedingungen und zusätzliche Angebote erläutert.


Tiere:
Kleine, ungefährliche und in geeigneten Behältnissen untergebrachte Tiere – zu diesen Bedingungen auch Hunde – werden unentgeltlich mitbefördert.
Für Hunde, die nicht in Behältnissen untergebracht oder getragen werden können, muss ein Ticket zum Sparpreis gelöst werden.


Tarife




Icon
Tarife – Flyer

gültig ab 01.07.2023



Die Kärntner Linien bieten Ihren Kunden eine Auswahl an Fahrkarten an, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst sind:
Ob Sie einmal im Jahr oder täglich fahren, alle Informationen und Richtlinien zu Einzel/Tages/Wochen/Monats- und Jahreskarten finden Sie in den Tarifbestimmungen der Kärntner Linien


Ermäßigungen

Für folgende Personengruppen und Geltungskategorien kommt, gegen Vorlage des jeweiligen Berechtigungsausweises, ein gegenüber dem jeweils vergleichbaren Normalpreis ermässigter Fahrpreis zur Anwendung:

Ermaessigungen_U0A6217.jpg
  • Ermässigungsberechtigt
Ermässigungsberechtigt
Kinder (sofern nicht ohnehin unentgeltlich) Einzel- und Tageskarten
Schüler Grund- und Aufzahlungskarten (S)
Berufsschüler Grundkarten (S)
Lehrlinge Grund- und Aufzahlungskarten (L)
schulpflichtige Kinder mit Asylwerber-Status Asylwerber-Semesterkarte
Studenten Monatskarten
Familien Einzel- und Tageskarten
Senioren Einzel- und Tageskarten
Behinderte Einzel- und Tageskarten
Zivilblinde Einzel- und Tageskarten
Schwerkriegsbeschädigte (sofern nicht ohnehin unentgeltlich) Einzel- und Tageskarten

Ermäßigungen


  • Kinder bis 6 Jahre
  • Kinder bis 15 Jahre
  • Familie
  • Senioren
  • Menschen mit Beeinträchtigung
  • Zivilblinde
  • Schwerkriegsbeschädigte
Kinder bis 6 Jahre

Maximal 2 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bis zum 6. Geburtstag) werden in Begleitung einer Aufsichtsperson (ausgenommen regelmäßiger, organisierter Kindergartenverkehr und Kindergruppenfahrten) unentgeltlich befördert.

  • Begleiter können Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (ab dem 6. Geburtstag) sein.
  • Ohne Begleitung werden Kinder bis 6 Jahre nicht befördert.
  • Für das dritte und jedes weitere, mit derselben Aufsichtsperson reisende Kind bis 6 Jahre ist der Sparpreis auf Einzel- und Tageskarten zu entrichten.
Kinder bis 15 Jahre

Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr (ab dem 6. Geburtstag) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum 15. Geburtstag) erhalten Einzel- u. Tageskarten zum Sparpreis.

  • Berechtigungsausweis ist ein Lichtbildausweis, aus dem die Identität und das Geburtsdatum des Kindes hervorgehen.
Familie

Familien erhalten auf Einzel- und Tageskarten dann eine Ermäßigung, wenn mindestens zwei der Berechtigten, unter denen sich mindestens ein Elternteil und mindestens ein Kind (Kinderaltersgrenze lt. Begriffsbestimmungen hier unwirksam) befinden müssen, im selben Fahrzeug über denselben Beförderungsweg reisen, wie folgt:

  • Die Eltern (1 oder 2 Elternteile bzw. denselben gleichgestellten Personen und bis zu 5 derselben Familie angehörende Kinder zahlen zusammen den Familienpreis, der sich aus einem Normal- und einem Sparpreis zusammensetzt
Senioren

Personen ab dem vollendeten 64. Lebensjahr (ab dem 64. Geburtstag) zum Tag des Reiseantritts erhalten gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises Einzel- und Tageskarten zum Seniorenpreis.

  • Die Altersgrenze erhöht sich mit dem 01.01.2022 auf das vollendete 65. Lebensjahr.
  • Die Bestimmungen für die jeweiligen Berechtigungsnachweise bleiben unverändert. Seniorenpreis siehe Tarife.
Menschen mit Beeinträchtigung

Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.
Berechtigungsausweise:

  • Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einer einheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt: entweder alle unternehmenseigenen Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig oder – ersatzweise – die VORTEILScard „Spezial“ der ÖBB.
Zivilblinde

Zivilblinde erhalten Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis. Eine Begleitperson oder ein Führhund werden unentgeltlich befördert.
Berechtigungsausweise:

  • Als Berechtigungsausweise werden vorläufig (bis zur Einführung einer einheitlichen Regelung) von jedem teilnehmenden Verkehrsunternehmen anerkannt: entweder alle unternehmenseigenen Blinden-Berechtigungsnachweise der an der Beförderung beteiligten Verkehrsunternehmen gleichzeitig oder – ersatzweise – die VORTEILScard „Blind“ der ÖBB.
Schwerkriegsbeschädigte

Schwerkriegsbeschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 70% gemindert ist, werden für Fahrten ausschließlich innerhalb der Stadtverkehrsgebiete Klagenfurt und Villach sowie auf den als „Ortslinienverkehr“ gesondert bezeichneten Verbundlinien unentgeltlich befördert. Für alle sonstigen Fahrten erhalten Schwerkriegsbeschädigte Einzel- und Tageskarten zum Sparpreis.

  • In beiden Fällen wird bei Vorliegen der entsprechenden Berechtigung zusätzlich eine Begleitperson unentgeltlich befördert.
    Berechtigungsnachweis:
  • Als Berechtigungsnachweis wird ausschließlich der vom Landesinvalidenamt (Bundessozialamt) ausgegebene, mit gültiger Berechtigungsmarke für Schwerkriegsbeschädigte versehene Schwerkriegsbeschädigtenausweis anerkannt. Die Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson liegt vor, wenn der Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit einer entsprechenden Begleitmarke versehen ist.

Pendler

Pendler oder Pendlerinnen sind Personen, die regelmäßig ihre Fahrstrecke zum Arbeitsplatz zurücklegen.




Möchten Sie sicher, umweltschonend, stressfrei und vielleicht Zeitung lesend zu Ihrem Arbeitsplatz kommen?
Vertrauen Sie sich Kärnten Bus an.


Schüler & Lehrlinge

Jede/r ordentliche Schüler/In und Lehrling unter 24 Jahre, welcher in Kärnten den Hauptwohnsitzung und/oder die Ausbildungsstätte hat, hat Anspruch zur Beförderung im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt.




Mit dem Kauf eines Jugend-Mobil-Tickets könnt ihr den öffentlichen Verkehr sogar in ganz Kärnten – auch außerhalb der Schul- bzw. Lehrzeit (Wochenenden, Ferienzeit, Urlaub) benützen!
Weiters gilt der Schüler- bzw. Lehrlingsausweis als Altersnachweis im Sinne des Kärntner Jugendschutzgesetzes.




Ausgabestellen

MB-Althofen_KaerntnerLinien-Logo-320x123.png
MB-Rosental_KaerntnerLinien-Logo-320x124.png
MB-Voelkermarkt_KaerntnerLinien-Logo-320x116.png

MB-StVeit_KaerntnerLinien-Logo-320x124.png
MB-Gmuend_KaerntnerLinien-Logo-320x118.png
MB-Feldkirchen_KaerntnerLinien-Logo2022V1-320x124.png
MB_Feldkirchen_Huegelland_neu-320x124.png

Studenten bis zu ihrem vollendeten 24. Lebensjahr (bis zum 24. Geburtstag) erhalten für Fahrten zwischen dem Wohnort und dem regulären Standort der Bildungseinrichtung Monatskarten zum ermäßigten Studentenpreis, wenn

  • sie für jenes Semester, in welches die Monatskarte fällt, an einer im Bundesland Kärnten gelegenen Universität, Hochschule, Fachhochschule, Pädagogischen Akademie oder Konservatorium inskribiert sind und wenn
  • der Wohnort, von dem aus die Bildungseinrichtung besucht wird, innerhalb des Bundeslandes Kärnten liegt.

Als Berechtigungsausweis wird ausschließlich der von den Kärntner Linien unentgeltlich ausgegebene Studenten-Berechtigungsausweis anerkannt, welcher gegen Vorlage von Dokumenten, aus denen

  • die im laufenden Semester gültige Inskription und der Standort der Bildungseinrichtung (z.B. aktuell gültiger Studentenausweis, Inskriptionsbestätigung) unzweifelhaft hervorgehen bei den personenbesetzten Ausgabestellen der Kärntner Linien erhältlich ist bzw. in seiner Geltung verlängert werden kann.

Kärnten Bus GmbH

Fromillerstraße 29
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0) 463 931 800
E-Mail: bus@kaernten-bus.at